Haus & Kunst – das „Juwel“ für Ihr Privateigentum!
Wer die Versicherungsbedingungen seiner Haushaltsversicherung genau liest, findet bei Schmuck und Wertgegenständen immer eine Haftungsobergrenze, welche meistens um die 20 000,00 EUR beträgt und zusätzlich nur für die versicherten Sparten Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm mit Verwahrungsbestimmungen (z.B. nur in versperrten Schränken) in der Wohnung gelten. Auch bei Kunstgegenständen (Gemälde, abstrakte Skulpturen, Wandteppiche) gelten in […]