Schutz bei
Schützt die Manager, Gesellschafter, Geschäftsführer
und das Unternehmen
Die D&O Versicherung, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, bietet Schutz vor Sorgfaltsverletzungen bzw. Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis.
Diese Art von Versicherung ist für Manager und Gesellschafter gedacht (Directors & Officers Liability Insurance).
Was deckt diese Versicherung? Das private Vermögen eines Managers, Gesellschafters oder Geschäftsführers. Die Organe und Manager einer Firma haften für Fehlentscheidungen, bzw. Fehler die im Unternehmen begangen worden sind mit ihrem privaten Vermögen. Nicht nur für den Mitarbeiter ist die D&O eine wichtige Absicherung, sondern auch für das Unternehmen.
Fazit: Die meisten der 6.376 Pleitefirmen im Jahr 2010 waren keine Krisenopfer, sondern an ihrer Insolvenz selber schuld. Fast jede zweite dieser pleitegegangenen Firmen hatte schwerwiegende interne Managementfehler gemacht.
Besonderheiten der D&O Versicherung:
- Zweifache Maximierung der Versicherungssumme auf Wunsch
- Zusätzliches Abwehrkostenlimit in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, max. € 1.000.000
- Umfassender Versicherungsschutz für Abwehrkosten im Vorfeld eines Versicherungsfalls
- Erweiterte Vermögensschadendefinition ohne Aufpreis inklusive Prämienneutrale Nachmeldefrist von 120 Monaten
- Keine Eigenschadenklausel (keine Anrechnung von Anteilen versicherter Personen am Gesellschaftsvermögen)
- Weitgehende Regelung für die automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften
- Versicherungsschutz für Ansprüche im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG (EPLI-Baustein = Employment Practices Liability Insurance / Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber)
- Versicherungsschutz für Fremdmandate in Profit- und Non-Profit- Unternehmen (ODL-Deckung = outside directorship liability / Entsendung von eigenen Mitarbeitern in Organe fremder Unternehmen)
- Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kein Kündigungsrecht im Schadenfall für den Versicherer
- Weitere Zusatzdeckungen mit großzügigen Entschädigungsgrenzen, wie z. B.
– Rechtsschutz bei Aufrechnung und Gehaltsfortzahlung
– Strafrechtsschutz und Kosten für Sicherheitsleistungen
– PR-Kosten bei drohenden Reputationsschäden
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