Schutz vor Krankheit
Gruppen-Auslandsreisekrankenversicherung für Firmen
Aufgrund gesetzlicher Regelungen besteht eine weitreichende Haftung des Dienstgebers für seine Mitarbeiter während Geschäftsreisen.
Diese Haftung erstreckt sich vom Krankenversicherungsschutz im Ausland über die Fürsorgepflicht für den Heimtransport, bis zur Haftung für Privatgegenstände des Dienstnehmers.
Der Mitarbeiter hat einen Direktanspruch in voller Höhe an seinen Arbeitgeber. Dieser erhält aber meist nur einen Teil der Kosten von dessen Krankenkasse zurück. So können dem Arbeitgeber in vielen Fällen enorme Restkosten entstehen.
Heimtransporte mit einem Ambulanzjet können bis zu EUR 150.000,00 betragen und sind daher ein existenzbedrohendes Risiko vor allem für Kleinunternehmer.
Ein pauschales Melde- und Abrechnungsverfahren ohne Namensnennung stellt einen sehr geringen Verwaltungsaufwand dar und schafft die höchstmögliche Sicherheit.
Wir bieten vom Basismodul bis zum Exklusivschutz ein für Sie passendes Konzept an.
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