Schutz der betrieblichen
Pensionszusage
Mit einer Pensionszusage bleiben Unternehmen bei der Absicherung ihrer Mitarbeiter flexibel. Die Höhe der Pensionszusage ist gesetzlich begrenzt, auch Einmalzahlungen sind möglich. Die Arbeitnehmer erhalten später wahlweise eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente.
Um die betriebliche Altersversorgung abzusichern, werden Rückdeckungsversicherungen in Höhe der zugesagten Leistungen abgeschlossen. Betriebsfremde Risiken wie Tod, Berufsunfähigkeit oder Langlebigkeit lagern Sie damit aus Ihrem Unternehmen aus.
Zu diesen Themen stehen wir mit einem der wenigen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für betriebliche Vorsorgeeinrichtungen und betriebliches Pensionswesen/Pensionskassen in engster Zusammenarbeit, wodurch wir Ihnen das “Bestoffert“ garantieren können.