Offenlegung gemäß Art. 6 Abs. 2 Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088 für Lebensversicherungen im Finanzdienstleistungssektor
Hinsichtlich der Transparenzverordnung stellen wir fest, dass wir bei unserer Versicherungsberatungstätigkeit Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen im Bereich der Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Bei jeder Beratung teilen wir Ihnen die zu erwartende Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte mit. Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
Vergütungspolitik
Im Rahmen unserer Vergütungspolitik forcieren wir jene Vergütungen, die geeignet sind Nachhaltigkeisfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die geeignet sind Nachhaltigkeisfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns dies möglich ist. Bezüglich der Vergütung halten wir sämtliche IDD-Richtlinien ein.