Elektroantrieb im Fuhrpark?
Immer mehr Unternehmen überlegen E-Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufzunehmen. Neben dem Ökologiegedanken sind vor allem finanzielle Vorteile und niedrigere Betriebskosten dafür entscheidend, ob Elektroautos in den Fuhrpark aufgenommen werden.
Nachstehende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen hinterfragen:
- Welche Fahrzeugtypen haben Sie derzeit in Ihrem Fuhrpark?
- Verwenden Sie Ihre KFZ vorwiegend als Stadtautos oder benötigen Sie leistungsstarke LKW?
- Welche E-Modelle stehen für Ihren Bedarf am Fahrzeugmarkt zur Verfügung?
- Ergibt es Sinn, ältere Fahrzeuge aus Ihrem Fuhrpark frühzeitig durch Fahrzeuge mit E-Antrieb zu ersetzen?
- Wie setzt sich die Nutzungsdauer Ihrer Fahrzeuge zusammen? Sprich, zu welchen Zeiten „muss“ ein Fahrzeug „fahren“ und wann hat das Fahrzeug Stehzeiten und kann geladen werden.
- Wie nutzen Ihre Mitarbeiter/innen die Firmenfahrzeuge? Werden die Fahrzeuge für Kurzstrecken oder für Langstrecken verwendet? Wie hoch ist die Anzahl an gefahrenen Kilometer eines jeden Fahrzeugs pro Tag?
- Hat Ihr Unternehmen mehrere Standorte und sind an jedem Standort Ladestationen vorhanden? Fahren Mitarbeiter/innen zwischen den Standorten hin und her und verbleit während der Aufenthaltsdauer ausreichend Zeit um ein Fahrzeug zu laden?
- Hat ein Mitarbeiter, welcher mit dem Fahrzeug nach Hause fährt, auch zu Hause eine Lademöglichkeit und ist die Abgeltung der Stromkosten dienstrechtlich und finanziell geklärt?
- Berücksichtigen Sie diverse Förderungen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Es gibt neben Landesförderungen auch Förderungen durch die Gemeinde.
Den höheren Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen sind die geringeren Betriebskosten entgegen zu rechnen:
- Die Servicekosten sind günstiger (Entfall der Servicekosten z.B. für Ölwechsel, etc.)!
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer!
- In manchen Städten sind Elektroautos in Zusammenhang mit „grünen Kennzeichen“ von der Bezahlung von Kurzparktarifen befreit!
- Einige Versicherer bieten zusätzliche Rabatte für Elektrofahrzeuge an!
- Es besteht die Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsfähigkeit! Betriebsmitteln und Reparaturkosten (Höchstgrenzen bei der Anschaffung beachten) sind vorsteuerabzugsfähig, sofern Ihr Unternehmen grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt ist!
- Elektroautos sind vom Sachbezug derzeit gänzlich befreit. Ein zusätzlicher Benefit für Ihre Mitarbeiter!
Die Einbindung von Elektrofahrzeugen in Ihren Fuhrpark ist nicht nur einen ökologischen Gedanken wert, sondern kann in einigen Fällen auch finanzielle Vorteile für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter mit sich bringen.