Gefahrenerhöhung durch Umbaumaßnahmen

Sie denken an eine Erweiterung Ihres Betriebes/Gebäudes? Dann bitten wir Sie, auch neben den ganzen baulichen Tätigkeiten und Gedanken, nicht auf Ihre bestehende Betriebs- bzw. Gebäudeversicherung zu vergessen. Denn Umbauarbeiten sind unbedingt bekanntzugeben.

 

Egal um welche Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, sie kann zu einer sogenannten Gefahrerhöhung führen. Damit ist die steigende Wahrscheinlichkeit gemeint, dass ein Versicherungsfall eintritt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn während Bauarbeiten entzündliche Lacke in den Räumen lagern oder das Dach aufgrund der Umbaumaßnahmen abgedeckt ist. Die Regelungen bei den Versicherern sind hier unterschiedlich.

 

Die Gefahrerhöhung ist grundsätzlich in § 23 VersVG geregelt:

 

  • Nach Abschluss des Vertrages darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr vornehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten gestatten.

 

  • Erlangt der Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.

 

Verschweigt der Versicherte eine Gefahrenerhöhung, muss er im Schadenfall – sofern es einen Zusammenhang zwischen der höheren Gefahr und dem Schaden gibt – damit rechnen, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlischt.

 

Ist der Versicherung die Gefahrenerhöhung bekanntgegeben worden, so hat diese ein Kündigungsrecht und muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis die Kündigung aussprechen. Ebenso kann die Versicherung die Prämie aufstocken oder das gestiegene Risiko ausschließen. Wir unterstützen Sie bei Ihnen Handlungsoptionen.

 

Unsere Tipps für Ihren Betrieb:

 

  • Bei Umbauarbeiten am Gebäude ist dies der Gebäudeversicherung vor den Bauarbeiten bekanntzugeben

 

  • Unbedingt eine Rückbestätigung dieser Gefahrenerhöhung von der Versicherung verlangen (Kenntniserlangung)

 

  • Nach Beendigung der Bauarbeiten unbedingt die Höhe der Versicherungssumme überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen, um einer möglichen Unterversicherung vorzubeugen. Die Versicherungssumme für die kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung sollten Sie ebenfalls im Blick behalten, wenn Sie neues Inventar anschaffen.

 

  • Vergessen Sie auch nicht auf die Bauversicherung für Ihr Projekt!

 

Wir hoffen, mit diesem kurzen Beitrag zur Bewusstseinsbildung beigetragen zu haben und stehen gerne für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Fragen Sie Ihren Allrisk LEUE & NILL Betreuer.