Glas ist nicht gleich Glas

Verbraucher werden eine Glasbruchversicherung üblicherweise als Bestandteil ihrer Haushaltsversicherung kennen. Der Name umschreibt die Deckung perfekt: Die Versicherung bietet die Ersatzleistung bei einem Zerbrechen des versicherten Glases. Aber wie ist das mit großen Glasflächen oder der Lichtkuppel im Betrieb? Automatisch mitversichert?

 

Versicherte Gefahren

Nein – in die Gebäudeversicherung oder Betriebsversicherung muss der Glasbruch zusätzlich und separat mit aufgenommen werden. Sonst ist keine Glasversicherung im Vertrag integriert.

 

Außerdem ist wichtig zu beachten, dass z.B. durch Hagelschlag verursachte Bruchschäden nicht in der Sparte Sturm / Hagel mitversichert sind. Nur in der Glasversicherung gelten Bruchschäden mitversichert, die entstanden sind:

  • Durch versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahl
  • Durch Hagelschlag
  • Bei baulichen Änderungen und Gerüstearbeiten
  • Durch Gewalttätigkeiten anlässlich von Kundgebungen oder Ansammlungen

 

Prämientarif

Da es Glas in vielen verschiedenen Ausprägungen, Größen und Formen gibt, lohnt sich eine genaue Risikoanalyse. Nicht alles aus Glas gilt im Falle eines Bruchs als automatisch versichert. Welches Glas gibt es im Betrieb:

  • Einfache Scheiben
  • Schaufenster Stabilisatoren, gebogene und mattierte Scheiben
  • Spiegel
  • Mehrscheiben-Isolierverglasung,
  • Sicherheits-Hartglasanlagen,
  • Verbundsicherheitsgläser
  • Profilitglas
  • Treib- und Gewächshäuser
  • Kunststoffverglasungen aus Plexiglas oder Acrylglas
  • Glaskeramikplatten

 

Versicherungssumme

Wie bei jeder Versicherung, so kommt es auch bei der Glasversicherung darauf an, die passende Versicherungssumme zu wählen. Versichert man Einzelgläser, richtet sich die Höhe des Versicherungswertes nach der Glasart, der Größe der Scheiben, der Dicke der Scheiben, ihrer Anzahl und dem Vorhandensein von Sonderrisiken. Auch die Reparaturkosten im Schadenfall sind dabei zu berücksichtigen. Das sind Kosten für das Ausmessen des Elementes, für das Entfernen der Bruchreste, für das Liefern und Einsetzen des neuen Elementes und auch mögliche Mehrkosten für Reparaturen außerhalb der normalen Arbeitszeit.

 

UNSER TIPP             Im betrieblichen Bereich wird oft die Möglichkeit der Gebäudeglas-pauschalversicherung gewählt. Hier gibt es keine Versicherungssumme im üblichen Sinn. Zur Prämienfindung wird der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes als Prämienberechnungs-grundlage herangezogen.

 

Nicht jedes Risiko muss versichert werden und auch nicht jedes Risiko kann versichert werden. Um Doppelversicherung oder gar Deckungslücken zu vermeiden, beraten wir Sie gerne.