Haus & Kunst – das „Juwel“ für Ihr Privateigentum!

Wer die Versicherungsbedingungen seiner Haushaltsversicherung genau liest, findet bei Schmuck und Wertgegenständen immer eine Haftungsobergrenze, welche meistens um die 20 000,00 EUR beträgt und zusätzlich nur für die versicherten Sparten  Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm mit Verwahrungsbestimmungen (z.B. nur in versperrten Schränken) in der Wohnung gelten.

 

Auch bei Kunstgegenständen (Gemälde, abstrakte Skulpturen, Wandteppiche) gelten in der Haushaltsversicherung Haftungsgrenzen und Verwahrungsbestimmungen!

Vorab empfehlen wir Ihnen Ihre derzeitige Haushaltsversicherung auf diese Werte zu prüfen und

dann zu überlegen, inwieweit diese ausreichend sind, wie bzw. ob Sie Ihren Besitz gerne besser

im Schadenfall schützen möchten, denn was passiert, wenn z.B.:

 

–          Ihre Rolex oder das Diamantarmband, welches Sie bei einer Veranstaltung getragen haben, beim Nachhausekommen nicht mehr an Ihrem Handgelenk ist?

 

–          eine Perlenkette reißt oder ein Edelstein aus der Ringfassung fällt und nicht mehr auffindbar ist?

 

–          eine Skulptur / GemäIde durch Ihre Ungeschicklichkeit beim Aufstellen/-hängen fällt und aufgrund der Beschädigung restauriert werden muss?

 

Was können Sie tun? Wer ersetzt Ihnen den Schaden?

 

Dies ist und kann in der für Sie individuell angepassten Haus& Kunst Versicherung (schon ab einem Gesamthausratswert von ca. € 150.000,00, Kunstwert und Schmuckwert von ca. € 50.000,00) abgesichert werden, damit Sie mit einem maßgeschneiderten Konzept sorgenfrei Ihren hochwertigen Privatbesitz geschützt wissen!

 

Versichert sind Ihre Kunstgegenstände und Wertgegenstände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art.

Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Das bedeutet, dass Ihre Kunst ebenfalls bei Transporten versichert ist und ebenso Ihr Schmuck, wenn Sie ihn tragen oder andere Wertgegenstände, die Sie unterwegs bei sich haben.