FREI HAUS

Ein luftiges Strandhaus am Meer, eine urige Almhütte am Berg oder eine repräsentative Stadtvilla – wo auch immer man dieses freie Haus in Gedanken gerne erschaffen möchte: Dieser Begriff hat nichts mit einer freistehenden Immobilie zu tun. Er kommt aus dem Bereich der Logistik und wird im Zusammenhang mit der Transportversicherung immer wieder verwendet. Warum CIF oder CIP dafür eigentlich besser geeignet wären, lesen Sie hier.

 

GEFAHRENTRAGUNG

„Frei Haus“ bedeutet, dass der Versender die Kosten für die Lieferung bis zum Bestimmungsort trägt. Der Begriff ist lediglich eine Kostentragungsklausel, regelt aber grundsätzlich nicht, wie die Gefahrentragung vereinbart ist. Wenn zwischen den Handelspartnern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde und auch keine Regelung in den Geschäftsbedingungen zu finden ist, trägt der Käufer das Risiko der Beförderung.

In der Praxis ist mit „Frei Haus“ oft die Variante gemeint, dass der Verkäufer das Risiko der Beförderung trägt. Sind die Lieferkonditionen aber nicht korrekt vereinbart, ist im Schadenfall für die Versicherung nicht ersichtlich, in wessen Gefahrtragung (Verkäufer oder Käufer) sich der Schaden ereignet hat und wer der rechtmäßige Anspruchsteller ist. Diskussionen sind vorprogrammiert.

TIPP: Überprüfen Sie, welche Lieferkonditionen auf den Transportpapieren stehen! Wenn Sie INCOTERMS finden, sind Sie auf der sicheren Seite.

 

INCOTERMS

Die Incoterms befassen sich mit den Verpflichtungen der betreffenden Handelspartner und regeln für den Kaufvertrag die folgenden Bereiche:

  • Gefahrenübergang
  • Art der Erfüllung (Lieferort und Lieferart)
  • Kostentragung (Transport-, Versicherungskosten, Zölle, Steuern, Gebühren)
  • Verpflichtungen zur Warenbeförderung
  • Durchführung von Formalitäten

In welcher Konstellation diese Bereiche ausgestaltet sind, bestimmen die 4 Klausel Gruppen.

 

„C-KLAUSELN“

CFR = Cost and Freight (Kosten und Fracht)

CIF = Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung, Fracht)

CPT = Carriage Paid To (Frachtfrei)

CIP = Carriage and Insurance Paid To (Frachtfrei versichert)

Die sogenannten C Klauseln sehen vor, dass der Verkäufer auf eigene Rechnung den Beförderungsvertrag abschließt. Dabei muss seitens des Verkäufers der Ort genannt werden, bis zu welchem er die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Nach den CIF und CIP Klauseln hat sich der Verkäufer außerdem auf eigene Kosten um Versicherungsschutz zu sorgen.

 

Bei Fragen rund um Ihre Transportversicherung stehen wir gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an Ihren Betreuer!