Nicht ganz dicht?

Sie betreten morgens Ihr Büro und schon strömt Ihnen das Wasser entgegen. Die am Vorabend noch schnell eingeschaltete Spülmaschine ist undicht und hat den Pausenraum unter Wasser gesetzt und das Wasser hat sich über Nacht zusätzlich schön weiter im Büro ungehindert verteilen können. An einen normalen Arbeitsbetrieb ist vorerst nicht zu denken.

Keine Sorge, Sie sind mit einem derartigen Schreckens-Szenario nicht alleine, denn Wasserschäden sind die häufigsten gemeldeten Schadensfälle. Aber Achtung!

AUF DIE URSACHE KOMMT ES AN

Wasserschaden ist nicht immer gleich Wasserschaden. Den Betroffenen ist der Ursprung des Wasserschadens meist egal, jedoch der Versicherung nicht. Gedeckt sind in den Grundbedingungen meist nur Schäden, die durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entstanden sind. Schäden die aufgrund von Witterungsniederschlägen, Bodenfeuchte, Grundwasser oder Hochwasser entstanden sind, können in einfachen Versicherungsverträgen oftmals nicht enthalten sein.

TIPP: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, welche Schadenursachen versichert gelten oder sprechen Sie uns an!

EIN SCHADEN, WIEVIELE RISIKOTRÄGER?

Welche Versicherung für den entstandenen Schaden letztendlich eintreten muss, ist abhängig vom Schadensereignis.

Grundsätzlich gilt:

  • Gebäudeversicherung: ist zuständig, wenn Teile des Gebäudes und/oder fest verbundene Teile beschädigt werden;
  • Betriebsinhaltsversicherung: bezahlt Schäden an den Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln, wenn diese durch Wasseraustritt beschädigt wurden;
  • Haftpflichtversicherung: deckt Schäden, wenn Wasser aus Ihrem Büro bei Nachbarn eindringt und Gegenstände beschädigt und ein Verschulden Ihrerseits vorliegt

DAS TUN IM SCHADENFALL:

In erster Line Ruhe bewahren, die Wasserzufuhr absperren, gegebenfalls auch Strom abschalten und die Schadensstelle sichern. Melden Sie den Schaden an unser Büro und dokumentieren Sie das Schadensereignis umgehend mittels Fotos.