Rutschpartie

Mit den Worten „Eigentum bietet Sicherheit“ wird oftmals der Kauf von Eigentumswohnungen beworben und wenn man erst mal im Grundbuch eingetragen ist, „dann kann nichts mehr passieren“. Doch ist das so? Wie vermeintlich sicher ist der Besitz wirklich und welche Risiken oder auch Haftungen zieht dieser mit sich?

Der Begriff „Wohnungseigentum“ bürgt bereits eine Irreführung in sich, denn der §2 WEG legt fest, dass es sich nicht um Eigentum an einer Wohnung handelt, sondern lediglich um ein Nutzungs- und Verfügungsrecht welches untrennbar nur mit einem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft verbunden ist. Und genau aus diesem Miteigentum können sich die einen oder anderen Probleme ergeben, denn mit dem Erwerb eines Anteils mit Nutzungsrecht, tritt man automatisch in eine Miteigentums-, Haftungs- und Gefahrengemeinschaft ein mit all seinen Konsequenzen.

Gerade zur aktuellen Jahreszeit tritt bereits eine dieser Gefahren und Haftungen der WEG ein, nämlich die Pflicht der Schneeräumung und Bestreuung der öffentlichen Wege. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung §93 Abs 1 StVO, welche die Eigentümer von in Ortsgebieten gelegenen Liegenschaften in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr die entlang ihrer Liegenschaft vorhandenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und sie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen verpflichtet.

In der Regel betraut die WEG eine Hausverwaltung mit der Beauftragung und Organisation des Winterdienstes. Durch einen Vertrag kann die WEG bzw. die betraute Hausverwaltung diese Pflichten aus der StVO auf eine andere Person oder Unternehmen übertragen. Doch mit dieser Beauftragung ist die WEG nicht ganz aus der Haftung befreit, denn die WEG haftet dennoch, wenn ihr eigenes Verschulden in Form eines Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden angelastet wird.

Für eventuell auftretende Haftungsansprüche und Schadensersatzverpflichtungen ist daher in der Regel im Zuge der Gebäudeversicherung eine Haus- & Grundbesitz-Haftpflichtversicherungen enthalten. Doch auch diese gilt es regelmäßig zu prüfen, vor allem auf deren Deckungshöhe, denn im Falle eines Personenschadens können schnell sehr hohe Forderungen von den Geschädigten an die Eigentümer gestellt werden.