Dienstfahrt ins Ausland: der kleine Dolmetscher
Bei Fahrten mit einem Firmenfahrzeug im Ausland kann es bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen, wenn der Name des Zulassungsbesitzers nicht mit dem Namen der Lenkerin/des Lenkers ident ist. Um solche „Diskussionen“ zu vermeiden, gibt es Vollmachtsformulare in vielen Sprachen
Wie können Sie vorsorgen, um diese Probleme zu vermeiden?
Bei Fahrten ins benachbarte, vor allem südliche & östliche Ausland können für die Lenkerin/den Lenker eines Firmenfahrzeuges oft unangenehme Situationen entstehen.
Da im Zulassungsschein des Firmenfahrzeuges der Name der Firma angedruckt ist und der Name der Lenkerin/des Lenkers im Führerschein nicht mit dem Firmennamen identisch ist, kommt es immer wieder zu Problemen, da die kontrollierenden Polizei- oder Zollbeamten das „rechtmäßige Lenken“ des Fahrzeuges anzweifeln.
Die möglichen Abfragen der ausländischen Behörden, ob das kontrollierte Fahrrzeug in Österreich als gestohlen gemeldet wurde, ist für die Fahrerin/den Fahrer nicht nur zeitaufwändig, sondern auch nervenaufwändig.
Ein entsprechendes mehrsprachiges Vollmachtsformular hilft solche Schwierigkeiten zu vermeiden
Seitens der Wirtschaftskammer Österreich wurden mehrsprachige Vollmachtsformulare erstellt, welche mit firmenmäßiger Zeichnung bestätig, dass die Lenkerin/der Lenker zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt ist.
Das Mitführen einer solcher Bestätigung ist auch innerhalb Österreichs sinnvoll.
Die Formulare stehen hier zur Verfügung.
Anmerkung: Es handelt sich nicht um ein amtliches Formular, sondern soll nur helfen, Komplikationen zu vermeiden. Es kann beliebig kopiert werden.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit Ihrem Betreuer.
Ihr Allrisk-Team