Stürmische Angelegenheit

Schwere Stürme mit Windspitzen von bis zu 180 km/h fegen immer wieder über Österreich hinweg. Laut Statistiken nimmt die Zahl heftiger Stürme seit Jahren stetig zu. Allein die Stürme „Kyrill“, „Paula“ und „Emma“, verursachten hierzulande Gesamtschäden im dreistelligen Millionenbereich. Schadensereignisse aufgrund von Unwetter sind seit 2011 im Durchschnitt um 120% gestiegen.

 

DER SCHUTZ: DIE STURMVERSICHERUNG

Eine solche Versicherung schützt bzw. ersetzt Ihnen nicht nur Schäden infolge von wetterbedingten Luftbewegungen mit mehr als 60 km/h, sondern auch elementare Gefahren wie Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag oder auch Erdrutsch.

Versichert sind die unmittelbaren Schäden, wie z.B. der Sturm deckt das Dach ab, aber auch nicht direkt verursachte Schäden wie z.B. wenn Bäume gegen die versicherte Sache geworfen werden.

Außerdem sind Schäden versichert, welche als unvermeidliche Folge eines Schadensereignisses entstanden sind wie z.B. aufgrund des durch Sturm abgedeckten Daches und der Regenschauer werden Gebäudebestandteile durchnässt oder zerstört.

 

KEIN OPTISCHER SCHADEN

Bei Schäden durch Hagel muss die versicherte Sache durch den Hagel zerstört sein, um eine Entschädigung zu erhalten. Ist die versicherte Sache lediglich durch den Hagel verbeult (z.B. Blechdach oder Aluminiumjalousien) ist dies laut Bedingungen keine Zerstörung, sondern ein sogenannter „optischer Schaden“ der nicht in die übliche Versicherungsdeckung fällt.

ACHTUNG: INSTANDHALTUNG UND SCHADENMINDERUNG

Eine Obliegenheit bei der Sturmversicherung ist die Instandhaltung. So hat der Versicherungsnehmer die Pflicht z.B. besonders das Dachwerk instand zu halten, um Schäden vorzubeugen.

Ebenso ist die Schadensminderungspflicht eine Obliegenheit der Elementarversicherung. So hat der Versicherungsnehmer die Pflicht bei drohender Gefahr (z.B. Sturmwarnung durch Rundfunk) bei Möglichkeit den Schaden abzuwenden oder zu gering zu halten zum Beispiel in der Form, dass Fenster geschlossen werden oder Markisen/Sonnenschirme eingefahren/entfernt werden.

Tritt dennoch ein Schaden ein, so sind bei Bedarf eventuelle Notmaßnahmen oder Notreparaturen unverzüglich zu organisieren, um drohende Folgeschäden zu vermeiden. Dazu empfiehlt es sich diese Notmaßnahmen direkt durch die jeweiligen Schaden-Hotlines der Versicherungen organisieren zu lassen und eine Fotodokumentation des Schadens anzufertigen.

Generell gilt, dass eingetretene Schäden unverzüglich der Versicherung anzuzeigen sind.