Tücken der Autoreparatur

Wussten Sie, dass…. bei der Regulierung von Schadenersatzansprüchen auch Vorschäden eine außerordentlich wichtige Rolle spielen? Ein (unbekannter) Vorschaden am Auto kann neben dem Unfall zum zweiten Problemfall bei der Schadensregulierung werden.

 

Ein Unfall, egal ob unverschuldet oder selbstverursacht, ist immer ärgerlich. Für doppeltes Ärgernis sorgt zusätzlich eine Diskussion mit der Versicherung, wenn diese die Regulierung des Schadens teilweise oder gar ganz ablehnt – aufgrund eines Vorschadens. Viele Käufer gehen davon aus, dass das gekaufte Fahrzeug „unfallfrei“ und somit unbeschädigt ist.

Nach einem Unfall und der dadurch notwendigen Besichtigung durch einen Sachverständigen können schnell verschwiegene oder qualitativ minderwertig reparierte Schäden ans Licht kommen. Welcher Wertabzug für einen Vorschaden angemessen ist, muss der Sachverständige bewerten. In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass der SV den Wertabzug mehr oder weniger gefühlsmäßig oder ganz pragmatisch ansetzt, wie z.B. durch Halbierung der Reparaturkosten.

 

Vorschaden vs. Altschaden:

Der Unterschied liegt darin, dass es sich bei einem Vorschaden um einen reparierten Schaden handelt, wobei die Qualität der Instandsetzung bei einer neuerlichen Schadensregulierung zu Problemen führen könnte.

Unter einem Altschaden wird ein expliziet nicht reparierter Schaden verstanden. Kommt es an dieser Stelle zu einem neuerlichen Schaden, werden sich meist viele Versicherer bei der Kostenübernahme der Instandsetzung querstellen.

 

So könnten Diskussionen vermieden werden:

Wurde an Ihrem Fahrzeug ein vorhergegangener Schaden instandgesetzt, bewahren Sie sämtliche Reparaturrechnungen auf.

Möchten Sie Ihren „neuen Gebrauchten“ kaskoversichern, empfiehlt es sich, wenn nicht bereits vom Versicherer vorgegeben, das Fahrzeug bei einer unabhängigen Stelle (z.B.: ÖAMTC, ARBÖ) zur Vorbesichtigung vorzuführen. Dabei werden eventuelle Vorbeschädigungen dokumentiert und bieten somit eine klare Abgrenzung im Schadensfall.