Geplatzter Reifen

Ein Reifenplatzer ist nicht nur unangenehmen und verursacht neben der Arbeit, die man mit dem Reifenwechsel hat, auch Kosten für einen neuen Reifen. Als KFZ-Halter liegt dann natürlich die Idee nahe, diese Kosten über die Versicherung abwickeln zu lassen. Doch sind derartige Schäden gedeckt?

 

Um diese Frage zu klären gilt es zwischen Betriebsschaden und Unfallschaden zu unterscheiden.

Ein Betriebsschaden ist jener Schaden, der durch die normale Nutzung (normale Inbetriebnahme) ohne äußerliche Einwirkungen sich ereignet. Vereinfacht gesagt liegt ein Betriebsschaden dann vor, wenn ein Stück des versicherten Fahrzeugs ein anderes Stück desselben Fahrzeuges beschädigt.

Ein Unfallschaden hingegen ist ein Ereignis, welches plötzlich unerwartet und unfreiwillig von außen mit mechanischer Gewalt einwirkt.

 

Was ist nun versichert?

Betriebsschäden zählen zu der Art von Schäden, die nicht im Deckungsumfang einer KFZ-Versicherung, egal ob Vollkasko oder Teilkasko, enthalten sind. Somit sind die Kosten eines Betriebsschaden vom Halter selbst zu tragen.

 

Ist ein Reifenplatzer ein Betriebsschaden?

Im Allgemeinen ist ein geplatzter Reifen als ein Schaden entstehend aufgrund des normalen Betriebes anzusehen und somit nicht versichert.

Entwickelt sich aus einem Betriebsschaden noch ein Unfallschaden, so kommt es zu einem Versicherungsfall und der Versicherer trägt die Kosten. Zu beachten gilt jedoch, dass dabei die Kosten entstanden aus dem Betriebsschaden herausgerechnet werden müssen.

 

Es gibt aber auch Ausnahmen, wo ein Reifenplatzer als Unfallschaden angesehen wird. So zum Beispiel, wenn der Autofahrer einen Fremdkörper überfährt wie z.B. eine Schraube und sich diese in den Reifen bohrt und dadurch den Reifen zum platzen bringt. Dies wird als Ereignis von außen angesehen, welches durch die Versicherung gedeckt ist.