Schlüssellos
Dass Keyless-Go Schließsysteme bei vielen KFZ-Modellen leicht zu knacken sind, daran hat sich in den letzten Jahren nicht viel geändert.
Bei einer ÖAMTC Überprüfung 2020 haben sich nur 4 von 273 Modellen bewährt.
Die Parallele zu schlüssellosen Schließsystemen in Gebäuden drängt sich auf – verwendet Ihr Betrieb ebenfalls ein schlüsselloses System?
DIE GUTE NACHRICHT
Schlüssellose Schließsysteme in PKWs arbeiten in technischer Hinsicht anders als moderne Schließsysteme in Gebäuden.
Die kurze Zusammenfassung unserer Recherche beim Fachhändler: Ein Angriff auf ein modernes elektronisches Schließsystem ist – im Gegensatz zu Keyless Systemen in Fahrzeugen – nach heutigen Erkenntnissen praktisch ausgeschlossen.
DIE EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG
Nichtdestotrotz stellen die Versicherungsbedingungen zur Einbruchdiebstahlversicherung noch auf die herkömmlichen Schließsysteme mit den Schlüsseln ab.
Ein Einbruch ist versichert, wenn ein Täter unter Anwendung von Gewalt Hindernisse überwindet oder „falsche“, d.h. widerrechtlich angefertigte, Schlüsseln verwendet.
Somit besteht für schlüssellose Betriebe jedenfalls Klarstellungsbedarf bei der Textierung in dieser Versicherungssparte.
MÖGLICHE KLARSTELLUNG
Für elektronische Schließinstrumente kann vereinbart werden, dass auch Codekarten oder Fingerprintschließsysteme als falsche Schlüssel anerkannt werden.
Um eventuellen Deckungsproblemen im Schadensfall vorzubeugen, ist es daher wichtig, dass Sie uns genau bekannt geben, welche Sicherungen bzw. Zutrittssysteme Sie für Ihren Standort nutzen und uns auch über erfolgte Änderungen informieren.
Wir sorgen als Ihre Versicherungsmakler für die richtige Vertragsgestaltung.
TIPP: Geht eine Zutrittskarte verloren oder wird gestohlen, lassen Sie diese umgehend sperren und dokumentieren Sie das.
Für den Fall eines erfolgten Angriffs auf ein elektronisches Schlüsselsystem würde Ihre Cyberversicherung die Kosten einer IT-Forensik übernehmen (aber nicht den entstandenen Sachschaden), mit welcher die Manipulation festgestellt werden könnte.
Sprechen Sie uns zur Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes an!