Neuerungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Das Jahr 2020 brachte bisher eine Menge Novationen für uns Kraftfahrzeugbesitzer. Die meisten Neuerungen drehten sich um das „liebe Geld“ und die „Steuerabgaben“.

 

Diese Neuerungen brachten aber nicht nur Verteuerungen mit sich, nein mit der Neufassung der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer ab dem 01.10.2020 kommt es auch zu Vergünstigungen.

 

Wegfall der UNTERJÄHRIGKEITSZUSCHLÄGE:

 

Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2020 wird bei unterjähriger Zahlungsweise unverändert ein Zuschlag verrechnet:

 

Jährliche Zahlungsweise:            Kein Zuschlag

¼-jährliche Zahlungsweise:         6 % Zuschlag

½-jährliche Zahlungsweise:         8 % Zuschlag

Monatliche Zahlungsweise:       10 % Zuschlag

 

Bei Erstzulassungen ab dem 01.10.2020 entfällt dieser Zuschlag.

 

Ab 01.10.2020 & ab 01.01.2021 kommt es auf die CO2 – Emissionen und die KW – Leistung an:

 

Für Fahrzeuge, die ab dem 01. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, kommt eine neue Berechnungsmethode zur Anwendung. Bei Pkw sind ab diesem Datum nicht mehr die KW alleine maßgebend, sondern zusätzlich auch der Wert der CO2-Emissionen. Bei Motorrädern fließt neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung ein.

 

Zusätzlich kommt bei Erstzulassungen ab dem 01.01.2021 eine noch „strengere“ Berechnungsformel zur Anwendung, welche zu einer höheren motorbezogenen Versicherungssteuer führt.

 

Um die Besteuerung gering zu halten, ist es bereits beim Kauf dementsprechend wichtig auf niedrige CO2-Emissionen (und demnach einen geringen Verbrauch) zu achten.

 

 

Beispiele:

 

PKW, 100kW, 115 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       €   570,24 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       €   345,60 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       €   354,24 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

PKW, 140kW, 133 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       €   919,44 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       €   803,52 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       €   838,08 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

PKW, 298kW, 260 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       € 2.341,44 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       € 3.265,92 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       € 3.300,48 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

 

Für reine Elektrofahrzeuge bleibt die komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufrecht.

 

Bei Verwendung eines Wechselkennzeichens wird für jedes Kraftfahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet, allerdings „nur“ für das teuerste Fahrzeug verrechnet.