Alarmanlage

Der Fachhandel verfügt über sehr viele Möglichkeiten, wie man Eigentum einbruchsicher machen kann: Fenstergitter, Türschlösser, Einzäunungen, Alarmanlage. All dies sollte einem Einbrecher ein großes Hindernis darstellen. Welchen Versicherungsschutz gibt es, wenn die vorhandene Alarmanlage nicht aktiv ist?

 

Oft kann es sein, dass nach Dienstschluss entweder durch eine Ablenkung, durch Überarbeitung, oder durch andere Umstände darauf vergessen wird, die Alarmanlage einzuschalten. Schnell kann es zu einem Schreckmoment kommen – das Lager ist leer, das Büro wurde verwüstet, eben die typischen Einbruchsspuren.

 

Achtung: Wenn es eine vorhandene, dem Versicherer gemeldete Alarmanlage gibt, muss diese, sobald der Risikoort verschlossen ist, aktiviert sein, damit Versicherungsschutz gegeben ist!

Ähnlich liegt der Fall, wenn sich der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet alle Fenster mit einem Gitter vor Einbrechern zu schützen. Sollte nur ein Fenster (z.B. Toilettenfenster) nicht vergittert sein, kann der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern.

 

Wie kann ich ein Risiko abwenden?

–       Unterweisen Sie jeden Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin!

–       Verwahren Sie wertvolle Dokumente, Unterlagen, Schlüssel etc. in einem Tresor!

Ihr Allrisk Team berät Sie gerne bzgl. der Sicherheitsklassen und versicherbaren Höchstsummen

–       Erkundigen Sie sich nach dem passenden Versicherungsschutz

–       Melden Sie jegliche vorübergehende Sicherheitseinschränkung!

 

 

Gerne überprüfen wir Ihren Vertrag auf Richtigkeit

–       Welche Versicherungssummen gelten derzeit?

–       Gilt reiner Vandalismus, bzw. böswillige Beschädigung – also ohne Vorliegen eines versicherten Einbruchdiebstahls – mitversichert?

–       Welche Sicherheitsklassifizierung muss mein Safe haben? Anm.: die Sicherheitsklassifikation finden Sie bei einem VSÖ-zertifiziertem Safe auf der Tresortüre (meistens auf der Schmalseite)

–       Etc.

 

Sprechen Sie einfach Ihre/n Betreuer*in an!