Unbemannt

Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen und Firmen immer größerer Beliebtheit. Für einen Großteil der unbemannten Luftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

 

Endlich ist sie da und sorgt für leuchtende Augen. Sie haben Ihre Drohne geliefert bekommen und können es kaum erwarten, diese in Betrieb zu nehmen. Modernste Technik soll scharf gestochene Fotos und Videos ermöglichen und großen Spaß garantieren. Voller Vorfreude machen Sie sich mit Ihrer Drohne auf den Weg in Ihren Garten. Doch Ihre Freude ist schnell getrübt. Denn Ihr Nachbar schaut skeptisch über den Gartenzaun und steckt voller Befürchtungen und Fragen:

 

„Und was ist, wenn meiner Frau oder mir deine Drohne auf den Kopf fällt oder sie über meinem Auto abstürzt, weil du noch ungeübt bist?“

 

„Ist deine Drohne versichert? Ich habe da etwas von einem EU-Gesetz in der Zeitung gelesen?“

 

„Darfst du sowas eigentlich fliegen?“

 

Verunsicherung macht sich bei Ihnen breit. Denn was Sie keinesfalls wollen, ist das Risiko und die Gefahr zu unterschätzen und andere zu gefährden. Dank Internet stoßen Sie auf zahlreiche Informationen und in Kürze steht fest: Ihr Nachbar liegt richtig.

 

Denn seit 31. Dezember 2020 gibt es eine EU-Verordnung (2019/947) für unbemannte Drohnen (mit Sensor) und Flugmodelle (ohne Sensor), um der Sicherheit europaweit gerecht zu werden.

 

So sind Drohnen seither bei der Austro Control zu registrieren. Für die Registrierung ist der Nachwies einer entsprechenden Haftpflichtversicherung notwendig. Die Mindestversicherungssumme dabei muss 1 Mio. betragen sowie 750.000 SZR (Sonderziehungsrecht) enthalten.

 

Wir beraten Sie dazu gerne.