MY HOME IS MY OFFICE

Als uns 2020 die Pandemie kalt erwischte, wurde eine große Mehrheit in eine neue Dimension des digitalen Zeitalters katapultiert. Ein Lockdown nach dem anderen zwang uns zu einem flexibleren Umgang mit dem Begriff „Arbeitsstätte“. Viele von uns übersiedelten mit Ihren Bürogeräten ins Homeoffice ohne über den Versicherungsschutz darüber nachzudenken.

Eines gleich vorweg: Eine allgemein gültige Aussage ob Ihr Homeoffice in Ihrem Betriebsbündelversicherungsvertrag Deckung findet, können wir ohne Überprüfung des Vertrages nicht beantworten.

 

Welche Regelungen sind am Markt geläufig:

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass laut Basisversicherungsbedingungen für die einzelnen Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl die beweglichen Sachen nur in den Versicherungsräumlichkeiten laut Polizze versichert sind. Diese Regelung wurde teilweise in den letzten Jahren durch diverse Produktverbesserungen von den einzelnen Versicherungsanbietern aufgeweicht.

So haben einige Versicherer ähnlich wie bei der privaten Haushaltsversicherung eine sogenannte Außenversicherung in ihren Produkten vereinbart. Als Versicherungssummen sind entweder Prozentsätze des gesamten versicherten Inhaltswertes vorgesehen oder auch fixe Werte für bewegliche Sachen außerhalb der Betriebsstätte.

 

ACHTUNG:

Es gibt Anbieter, welche für die Außenversicherung nur maximal sechs Monate Versicherungsschutz gewähren. Da bei vielen der Arbeitsplatz im Homeoffice schon wesentlich länger andauert, muss beim Versicherer auf jeden Fall nachverhandelt werden.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine sogenannte Homeofficeklausel an, welche üblicherweise prämienfrei eingeschlossen werden kann.

Die ultimativ beste Lösung zur Absicherung Ihrer Bürogeräte ist der Abschluss einer ELEKTRONIKVERSICHERUNG, da hier auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit usw. versichert sind.

Eine Information über dieses Produkt können Sie in unserem Newsletter vom März 2021 nachlesen.

 

UNSER TIPP FÜR SIE:

Wir empfehlen jedenfalls eine Überprüfung Ihrer Vertragsbedingungen. Kontaktieren Sie uns, damit wir das für Sie übernehmen können.