AUS DER SPUR

Ein häufiger Grund für Unfälle im Straßenverkehr sind Spurwechsel. Dabei sind viele darauf zurückzuführen, dass rund ein Drittel der Autofahrer nicht richtig oder überhaupt nicht blinkt. Doch welche Grundsätze gelten für die Haftung bei einem Unfall bei Spurwechsel und welche Regeln sind in dieser Situation zu beachten? Ein Ausflug in die Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Grundsätzlich gilt: Der Lenker eines Fahrzeugs darf den Fahrstreifen nur wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Ein Fahrstreifenwechsel darf somit nicht durchgeführt werden, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Eine solche Behinderung liegt bereits dann vor, wenn ein nachkommendes Fahrzeug zum Bremsen oder Auslenken genötigt wird.

Man hat sich insbesondere zu überzeugen, ob der Lenker auf dem anderen Fahrstreifen das Einordnen ermöglicht. Ist dies nicht der Fall, darf der Fahrstreifen nicht gewechselt werden.

 

Sonderfall Reißverschlusssystem

Verengt sich eine Fahrbahn bzw. wird diese durch ein Hindernis versperrt, wechseln viele Autofahrer ohne zu zögern auf die andere Spur. Dass dieses Verhalten falsch ist und äußerst gefährlich werden kann, ist oft nicht bewusst.

Die StVO gibt vor: Bei einer Verringerung von Fahrstreifen ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den nächst gelegenen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können.

Einfach gesagt: Um die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, haben sich die Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung bzw. dem Hindernis wechselweise einzuordnen.

Auch hier muss auf das oben genannte Gebot geachtet werden. Der Lenker darf den Fahrstreifen nur dann wechseln, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Die Einhaltung des Reißverschlusssystems darf man sich somit nicht mit aller Gewalt erzwingen.