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unter Strom

Ein angeregtes Telefonat mit einem Kunden und eine ungeschickte Gestikulation und schon ist es passiert, die Kaffeetasse kippt und ergießt ihren Inhalt über den Laptop.
Sie sind schon etwas spät dran zum Termin, noch schnell alle Unterlagen unter den Arm und plötzlich gleitet das Handy aus der Hand und stürzt zu Boden.
Eine gewittrige Nacht, unzählige Blitzschläge …… Alles Gefahrenquellen vor deren sich Ihre elektronischen Geräte fürchten.

Eine Elektronikversicherung ist die Sicherung, die finanziellen Schutz bietet. Die Anlagen und Geräte Ihres Unternehmens sind Ihr Kapital, das bei einem Schadensfall schnell wertlos werden kann.
Vor derartigen finanziellen Folgen kann Sie eine Elektronikversicherung entsprechend schützen. Diese Art von Versicherung wurde speziell für die Versicherung von elektronischen Geräten und Anlagen entwickelt.
Zu den versicherbaren Geräten und Anlagen zählen:

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik
  • Bürotechnik
  • Kassen und Waagen

Als Tipp: Für die auf den Computer und Geräten befindliche Software muss eine gesonderte Versicherungsdeckung vereinbart werden, da dies nicht automatisch in einer Elektronikversicherung gedeckt sind.

Schadensursachen an den versicherten Anlagen und Geräten können vielfältig sein, und die meisten Ursachen sind durch die Elektronikversicherung gedeckt.
So sind zum Beispiel die typischen Schadensfälle, welche gedeckt sind:

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage

  • Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  • Überspannung, Implosion
  • Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Elementarschäden
  • Glasbruch (Display)

Nach einem Schaden stellt sich immer die Frage ob Reparatur, Instandsetzung oder Wiederbeschaffung. Je nach Kosten-Nutzen übernimmt die Versicherung die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Erfolgt weder Wiederbeschaffung noch Wiederherstellung, erfolgt eine Entschädigungsleistung bis zur Höhe des Zeitwerts der Anlage bzw. des Geräts.
Von einer Ersatzleistung ausgeschlossen sind jedoch Schäden, für die im Zuge einer gesetzlichen Gewährleistung oder vertraglichen Garantien sowie aufgrund eines Wartungsvertrages anderswertig abgedeckt sind.