PLEITEGEIER

Die aktuelle Pandemie wird leider weiter ihre Spuren hinterlassen, und fast alle Betriebe blicken wirtschaftlich unsicheren Zeiten entgegen. Der Pleitegeier ist im Anflug. Jetzt ist der Zeitpunkt, um sich mit dem Stichwort der Tage – Liquidität – zu beschäftigen. Mit der Kreditversicherung kann die Versicherungsbranche in Krisenzeiten helfen, Insolvenzen vorzubeugen! Lesen Sie unbedingt weiter…

 

DAS GEBOT DER STUNDE

Viele Betriebe setzen derzeit auf die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung, wie den Härtefallfonds. Die insolvenzrechtlichen Regelungen haben sich vorübergehend geändert. Für nächstes Jahr ist aber laut Experten ein erhöhtes Aufkommen an Insolvenzen zu erwarten. Jetzt ist daher die richtige Zeit, um sich über einen Rettungsanker Gedanken zu machen.

 

WARENKREDITVERSICHERUNG

Das Ziel der Warenkreditversicherung ist es, den Wirtschaftskreislauf weiterhin aufrecht zu erhalten.

Durch die Verlangsamung der Wirtschaftskreisläufe kommt es vermehrt zu Nichtzahlungen von offenen Rechnungen. Um den Forderungsausfall auszugleichen, müssen Betriebe – abhängig von der jeweiligen Rendite – einen entsprechenden Mehrumsatz erwirtschaften.  Bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage kein einfaches Unterfangen.

So funktionierts: Wird eine Rechnung nicht bezahlt, folgt nach 60 Tagen ab Fälligkeit das Inkassoverfahren. Hier springt die Warenkreditversicherung ein und schafft durch die Schadenzahlung Liquidität und Zahlungsfähigkeit. Grundlage ist der in der Warenkreditversicherung integrierte „Schadentatbestand der Nichtzahlung“.

 

GARANTIEVERSICHERUNG

Neben der Warenkreditversicherung bietet die Garantieversicherung eine weitere Möglichkeit, um die Liquidität zu steigern: Mit Hilfe von Garantierahmen können Unternehmen notwendige Garantien bei den Versicherern abrufen und sich somit Liquidität beschaffen, ohne die Kreditlinie der Bank zu belasten.

Durch den gewonnenen finanziellen Spielraum für Investitionen oder die Finanzierung des laufenden Geschäftes bleiben Betriebe flexibel und wettbewerbsfähig. Die Garantieversicherung bietet eine sinnvolle Alternative zur Bankgarantie und eine gute Kombinationsmöglichkeit zur Warenkreditversicherung.

TIPP: Vereinbaren Sie sich jetzt im Herbst ein Beratungsgespräch!

KNABBERSPASS

Der Mustelidae ist ein liebliches kleines Tier, welches in der Versicherungsbranche auf äußerst vielen Schadenmeldungen erwähnt wird. Ob im Auto, am Dachboden oder an Gebäudebestandteilen, wie z.B. einer Photovoltaikanlage – überall ist er dran, der „geliebte“ Marder.

Die Anzahl der Photovoltaik- und Solaranlagen auf Österreichs Dächern, in Gärten, auf Feldern etc.  steigt massiv an.

Auch die Anzahl der gemeldeten Schadensfälle häufen sich mehr und mehr.

ZUSÄTZLICHE GEFAHREN VERSICHERN

Im Rahmen einer Gebäudebündelversicherung bzw. Objektversicherung für Firmengebäude sind zwar Schäden unter anderem durch Feuer – und Sturmschaden gedeckt, allerdings sind viele anderen Risiken gegeben, die ausschließlich über eine Photovoltaikanlagenversicherung Deckung finden.

…….denken Sie an Schäden durch Tier- (Marder-) biss, Material- oder Herstellungsfehler, Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl oder an innere Schäden der Anlage (wie z.B. Kurzschluss),…

…….denken Sie bei größeren Anlagen auch an die Kosten bei Ertragsausfall

EINFACHE UND RASCHE QUOTIERUNG

Mit ein paar wenigen Informationen

  • Baujahr
  • Marke, Type
  • Leistung
  • Montagetechnik

können wir Ihnen nach Prüfung der entsprechenden Risikodaten kurzfristig ein unverbindliches Offert erstellen.

 

KLEINE PRÄMIEN

Die Versicherung für Photovoltaikanlagen bekommen Sie bei uns bereits ab

EUR 70,00 jährlich

Nicht ganz dicht?

Sie betreten morgens Ihr Büro und schon strömt Ihnen das Wasser entgegen. Die am Vorabend noch schnell eingeschaltete Spülmaschine ist undicht und hat den Pausenraum unter Wasser gesetzt und das Wasser hat sich über Nacht zusätzlich schön weiter im Büro ungehindert verteilen können. An einen normalen Arbeitsbetrieb ist vorerst nicht zu denken.

Keine Sorge, Sie sind mit einem derartigen Schreckens-Szenario nicht alleine, denn Wasserschäden sind die häufigsten gemeldeten Schadensfälle. Aber Achtung!

AUF DIE URSACHE KOMMT ES AN

Wasserschaden ist nicht immer gleich Wasserschaden. Den Betroffenen ist der Ursprung des Wasserschadens meist egal, jedoch der Versicherung nicht. Gedeckt sind in den Grundbedingungen meist nur Schäden, die durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entstanden sind. Schäden die aufgrund von Witterungsniederschlägen, Bodenfeuchte, Grundwasser oder Hochwasser entstanden sind, können in einfachen Versicherungsverträgen oftmals nicht enthalten sein.

TIPP: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, welche Schadenursachen versichert gelten oder sprechen Sie uns an!

EIN SCHADEN, WIEVIELE RISIKOTRÄGER?

Welche Versicherung für den entstandenen Schaden letztendlich eintreten muss, ist abhängig vom Schadensereignis.

Grundsätzlich gilt:

  • Gebäudeversicherung: ist zuständig, wenn Teile des Gebäudes und/oder fest verbundene Teile beschädigt werden;
  • Betriebsinhaltsversicherung: bezahlt Schäden an den Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln, wenn diese durch Wasseraustritt beschädigt wurden;
  • Haftpflichtversicherung: deckt Schäden, wenn Wasser aus Ihrem Büro bei Nachbarn eindringt und Gegenstände beschädigt und ein Verschulden Ihrerseits vorliegt

DAS TUN IM SCHADENFALL:

In erster Line Ruhe bewahren, die Wasserzufuhr absperren, gegebenfalls auch Strom abschalten und die Schadensstelle sichern. Melden Sie den Schaden an unser Büro und dokumentieren Sie das Schadensereignis umgehend mittels Fotos.

FREI HAUS

Ein luftiges Strandhaus am Meer, eine urige Almhütte am Berg oder eine repräsentative Stadtvilla – wo auch immer man dieses freie Haus in Gedanken gerne erschaffen möchte: Dieser Begriff hat nichts mit einer freistehenden Immobilie zu tun. Er kommt aus dem Bereich der Logistik und wird im Zusammenhang mit der Transportversicherung immer wieder verwendet. Warum CIF oder CIP dafür eigentlich besser geeignet wären, lesen Sie hier.

 

GEFAHRENTRAGUNG

„Frei Haus“ bedeutet, dass der Versender die Kosten für die Lieferung bis zum Bestimmungsort trägt. Der Begriff ist lediglich eine Kostentragungsklausel, regelt aber grundsätzlich nicht, wie die Gefahrentragung vereinbart ist. Wenn zwischen den Handelspartnern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde und auch keine Regelung in den Geschäftsbedingungen zu finden ist, trägt der Käufer das Risiko der Beförderung.

In der Praxis ist mit „Frei Haus“ oft die Variante gemeint, dass der Verkäufer das Risiko der Beförderung trägt. Sind die Lieferkonditionen aber nicht korrekt vereinbart, ist im Schadenfall für die Versicherung nicht ersichtlich, in wessen Gefahrtragung (Verkäufer oder Käufer) sich der Schaden ereignet hat und wer der rechtmäßige Anspruchsteller ist. Diskussionen sind vorprogrammiert.

TIPP: Überprüfen Sie, welche Lieferkonditionen auf den Transportpapieren stehen! Wenn Sie INCOTERMS finden, sind Sie auf der sicheren Seite.

 

INCOTERMS

Die Incoterms befassen sich mit den Verpflichtungen der betreffenden Handelspartner und regeln für den Kaufvertrag die folgenden Bereiche:

  • Gefahrenübergang
  • Art der Erfüllung (Lieferort und Lieferart)
  • Kostentragung (Transport-, Versicherungskosten, Zölle, Steuern, Gebühren)
  • Verpflichtungen zur Warenbeförderung
  • Durchführung von Formalitäten

In welcher Konstellation diese Bereiche ausgestaltet sind, bestimmen die 4 Klausel Gruppen.

 

„C-KLAUSELN“

CFR = Cost and Freight (Kosten und Fracht)

CIF = Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung, Fracht)

CPT = Carriage Paid To (Frachtfrei)

CIP = Carriage and Insurance Paid To (Frachtfrei versichert)

Die sogenannten C Klauseln sehen vor, dass der Verkäufer auf eigene Rechnung den Beförderungsvertrag abschließt. Dabei muss seitens des Verkäufers der Ort genannt werden, bis zu welchem er die Beförderungskosten zu bezahlen hat. Nach den CIF und CIP Klauseln hat sich der Verkäufer außerdem auf eigene Kosten um Versicherungsschutz zu sorgen.

 

Bei Fragen rund um Ihre Transportversicherung stehen wir gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an Ihren Betreuer!

Rutschpartie

Mit den Worten „Eigentum bietet Sicherheit“ wird oftmals der Kauf von Eigentumswohnungen beworben und wenn man erst mal im Grundbuch eingetragen ist, „dann kann nichts mehr passieren“. Doch ist das so? Wie vermeintlich sicher ist der Besitz wirklich und welche Risiken oder auch Haftungen zieht dieser mit sich?

Der Begriff „Wohnungseigentum“ bürgt bereits eine Irreführung in sich, denn der §2 WEG legt fest, dass es sich nicht um Eigentum an einer Wohnung handelt, sondern lediglich um ein Nutzungs- und Verfügungsrecht welches untrennbar nur mit einem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft verbunden ist. Und genau aus diesem Miteigentum können sich die einen oder anderen Probleme ergeben, denn mit dem Erwerb eines Anteils mit Nutzungsrecht, tritt man automatisch in eine Miteigentums-, Haftungs- und Gefahrengemeinschaft ein mit all seinen Konsequenzen.

Gerade zur aktuellen Jahreszeit tritt bereits eine dieser Gefahren und Haftungen der WEG ein, nämlich die Pflicht der Schneeräumung und Bestreuung der öffentlichen Wege. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung §93 Abs 1 StVO, welche die Eigentümer von in Ortsgebieten gelegenen Liegenschaften in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr die entlang ihrer Liegenschaft vorhandenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und sie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen verpflichtet.

In der Regel betraut die WEG eine Hausverwaltung mit der Beauftragung und Organisation des Winterdienstes. Durch einen Vertrag kann die WEG bzw. die betraute Hausverwaltung diese Pflichten aus der StVO auf eine andere Person oder Unternehmen übertragen. Doch mit dieser Beauftragung ist die WEG nicht ganz aus der Haftung befreit, denn die WEG haftet dennoch, wenn ihr eigenes Verschulden in Form eines Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden angelastet wird.

Für eventuell auftretende Haftungsansprüche und Schadensersatzverpflichtungen ist daher in der Regel im Zuge der Gebäudeversicherung eine Haus- & Grundbesitz-Haftpflichtversicherungen enthalten. Doch auch diese gilt es regelmäßig zu prüfen, vor allem auf deren Deckungshöhe, denn im Falle eines Personenschadens können schnell sehr hohe Forderungen von den Geschädigten an die Eigentümer gestellt werden.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden

Wann fängt

Weihnachten an?

Wenn der Schwache

dem Starken vergibt, wenn

der Starke die Kräfte

des Schwachen liebt, wenn

der Habewas mit dem Habenichts teilt,

wenn der Laute beim

Stummen verweilt und begreift,

was der Stumme ihm sagen will, wenn

wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn

das Bedeutungsvolle

bedeutungslos, das scheinbar

Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten

im Dunkeln ein einziges Licht Geborgenheit, helles

Leben verspricht, und du zögerst nicht, sondern du gehst

so

wie

du

bist,

darauf zu, dann, ja

dann fängt Weihnachten an.

Technik mit Tücken

Wie praktisch ist es doch, dass sich das Auto von ganz alleine aufsperrt nur wenn man in seine Nähe kommt. Ja selbst die Heckklappe öffnet sich schon mit einer simplen Fußbewegung hinter dem Fahrzeugheck. Kein lästiges kramen mehr  in der Tasche um den Schlüssel zu suchen. Welche Vorteile doch die technologische Weiterentwicklung mit sich bringt. Doch gibt es auch Schattenseiten, die vielleicht kriminelle ausnützen können?

Nicht nur die Autoindustrie hat technisch aufgerüstet und bietet den einfachen Zugang in sein KFZ indem man bloß den Autoschlüssel irgendwo bei sich trägt, sondern auch Einbrecher sind technisch weit vorangeschritten und wissen diese Technik auszunützen.

Durch das gezielte Abfangen der Funksignale des Wagenschlüsselns können sich die Kriminellen mühelos Zugang zu Ihrem Wageninnerem verschaffen. Persönliche Sachen werden gestohlen, und es folgt die Schadensmeldung des Einbruchs bei der Kaskoversicherung. Die Problematik welche dabei nun auftritt, ist recht verzwickt, denn es gibt ja keine ersichtlichen Einbruchsspuren und der Verdacht der Versicherung liegt nahe, dass möglicherweise kein Einbruch stattgefunden hat sondern vielleicht das KFZ gar nicht versperrt wurde und somit das Verschulden beim Fahrzeughalter liegt.

Aufgrund der Häufung und Ablehnung von Schadensfällen hinsichtlich Diebstahls in der Kfz Sparte haben wir bei renommierten Versicherungsanstalten nachgefragt, wie hier mit der Thematik Einbruchdiebstahl bei Keyless Sperrsystemen seitens der Versicherer reagiert wird.

Leider kann hier keine Generalaussage getroffen werden. Es sind hier vielmehr stets die genauen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und diese sind abhängig von der jeweiligen Beweislage und der Nachvollziehbarkeit der Fallsituation.

Respektive muss hier klar darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Einbruch- Diebstahl ohne jegliche Einbruchsspuren nicht gedeckt ist und der Versicherer die Ablehnung der Leistung mitteilen kann.

Rein technisch ist nicht geklärt ob und wie Transponder in der Lage sind auf Sonderfälle zu reagieren und ob das Aufsperren von einer Interferenz von Außen beeinflusst wurde.

Zusatzdeckungen oder Erweiterungen in den Bedingungen dazu sind in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Es empfiehlt sich daher stets zu vergewissern, das Sie Ihr Fahrzeug versperrt haben und bei Möglichkeit die Schlüssel so zu verstauen, dass diese möglichst keine abfangbaren Signale über weitere Distanzen ausstrahlen können.