AUS DER SPUR

Ein häufiger Grund für Unfälle im Straßenverkehr sind Spurwechsel. Dabei sind viele darauf zurückzuführen, dass rund ein Drittel der Autofahrer nicht richtig oder überhaupt nicht blinkt. Doch welche Grundsätze gelten für die Haftung bei einem Unfall bei Spurwechsel und welche Regeln sind in dieser Situation zu beachten? Ein Ausflug in die Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Grundsätzlich gilt: Der Lenker eines Fahrzeugs darf den Fahrstreifen nur wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Ein Fahrstreifenwechsel darf somit nicht durchgeführt werden, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Eine solche Behinderung liegt bereits dann vor, wenn ein nachkommendes Fahrzeug zum Bremsen oder Auslenken genötigt wird.

Man hat sich insbesondere zu überzeugen, ob der Lenker auf dem anderen Fahrstreifen das Einordnen ermöglicht. Ist dies nicht der Fall, darf der Fahrstreifen nicht gewechselt werden.

 

Sonderfall Reißverschlusssystem

Verengt sich eine Fahrbahn bzw. wird diese durch ein Hindernis versperrt, wechseln viele Autofahrer ohne zu zögern auf die andere Spur. Dass dieses Verhalten falsch ist und äußerst gefährlich werden kann, ist oft nicht bewusst.

Die StVO gibt vor: Bei einer Verringerung von Fahrstreifen ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den nächst gelegenen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können.

Einfach gesagt: Um die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, haben sich die Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung bzw. dem Hindernis wechselweise einzuordnen.

Auch hier muss auf das oben genannte Gebot geachtet werden. Der Lenker darf den Fahrstreifen nur dann wechseln, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Die Einhaltung des Reißverschlusssystems darf man sich somit nicht mit aller Gewalt erzwingen.

Jetzt oder teurer?

Jetzt oder teurer?

Die Gesundheit ist ein wichtiger Faktor in unserem Leben. Es gibt unzählige Möglichkeiten seinen Gesundheitszustand zu verbessern, zu erhalten oder auch abzusichern. Letzteres meist mit einer privaten Krankenversicherung. Aber aufgepasst, künftig werden diese Versicherungen teurer! Nutzen Sie noch die günstigeren Tarife und aktuelle Sonderaktionen bis 01.07.2021.

Die Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, beeinflusst mit Entscheidungen auch in gewissen Bereichen die Versicherungswirtschaft. So unter anderem aktuell den Bereich der privaten Krankenversicherungen, indem zukünftig per 01. Juli 2021 der Rechenzins für die notwendigen Altersrückstellungen bei Krankenversicherungen halbiert werden muss und künftig nur mehr 0,5% beträgt.

Was bedeutet das nun im Konkreten für Sie??

Für alle neu abgeschlossenen oder geänderten Verträge bedeutet diese Zinssenkung eine Erhöhung der notwendigen Prämie. Im Durchschnitt wird die Teuerung etwa +5% der bisherigen Prämien betragen, abhängig vom gewünschten Tarif und dem jeweiligen Einstiegsalter.

Alle bestehenden oder noch vor dem 01.07.2021 abgeschlossenen Verträge sind davon allerdings nicht betroffen und behalten auch weiterhin den bisherigen Rechenzins und die dadurch günstigeren Prämien.

Unsere Empfehlung:

Wenn Sie bereits mit dem Gedanken gespielt haben, sich eine private Zusatzversicherung zuzulegen oder es eventuell in Planung haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich noch schnell die günstigeren Konditionen dauerhaft zu sichern.

TIPP: Unter anderem bieten auch einige Versicherungsgesellschaften aus diesem Anlass attraktive Aktionsboni wie z.B. ein oder zwei Monatsprämien geschenkt.

Daher jetzt noch schnell entscheiden, denn ab dem 01.07.2021 wird´s teurer.
Wir beraten Sie gerne

Cyberversicherung

Die Digitalisierung schreitet in großen Schritten voran und hat zuletzt durch die Corona Pandemie und der damit vielerorts verbundenen Notwendigkeit zum Homeoffice einen weiteren Entwicklungsschub erhalten.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Cyberkriminalität. Immer mehr Unternehmen, große wie kleine, werden Opfer von Angriffen, welche über IT-Systeme erfolgen.

Wie schützt man sich als Unternehmen also am besten, und macht eine Cyberversicherung überhaupt Sinn?

Trotz der technischen Absicherung und auch präventiven Maßnahmen auf Organisationsebene in der Sicherheitsstrategie eines Unternehmens wird vermehrt versucht, durch technische Lücken in Systeme zu gelangen.

Das verbleibende Risiko deckt eine Cyberversicherung ab!

Die Sparte bietet Deckung nach Cyber-Angriffen für

  • Schäden an der eigenen IT
  • für Kosten für deren Behebung
  • Entschädigung bei Betriebsunterbrechung
  • Haftplicht-Schäden bei Inanspruchnahme durch geschädigte Dritte und Deckung bei DSGVO-Verstößen

Einige Versicherer bieten auch präventive Leistungen an, wie

  • die Schulung von Mitarbeiter
  • Pen-Tests
  • Audits oder
  • laufendes Monitoring.

Wir haben den Versicherungsmarkt analysiert und beraten Sie sehr gerne bei der Erstellung der für Sie passenden Cyber-Versicherungslösung.

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unter Strom

Ein angeregtes Telefonat mit einem Kunden und eine ungeschickte Gestikulation und schon ist es passiert, die Kaffeetasse kippt und ergießt ihren Inhalt über den Laptop.
Sie sind schon etwas spät dran zum Termin, noch schnell alle Unterlagen unter den Arm und plötzlich gleitet das Handy aus der Hand und stürzt zu Boden.
Eine gewittrige Nacht, unzählige Blitzschläge …… Alles Gefahrenquellen vor deren sich Ihre elektronischen Geräte fürchten.

Eine Elektronikversicherung ist die Sicherung, die finanziellen Schutz bietet. Die Anlagen und Geräte Ihres Unternehmens sind Ihr Kapital, das bei einem Schadensfall schnell wertlos werden kann.
Vor derartigen finanziellen Folgen kann Sie eine Elektronikversicherung entsprechend schützen. Diese Art von Versicherung wurde speziell für die Versicherung von elektronischen Geräten und Anlagen entwickelt.
Zu den versicherbaren Geräten und Anlagen zählen:

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik
  • Bürotechnik
  • Kassen und Waagen

Als Tipp: Für die auf den Computer und Geräten befindliche Software muss eine gesonderte Versicherungsdeckung vereinbart werden, da dies nicht automatisch in einer Elektronikversicherung gedeckt sind.

Schadensursachen an den versicherten Anlagen und Geräten können vielfältig sein, und die meisten Ursachen sind durch die Elektronikversicherung gedeckt.
So sind zum Beispiel die typischen Schadensfälle, welche gedeckt sind:

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage

  • Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  • Überspannung, Implosion
  • Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Elementarschäden
  • Glasbruch (Display)

Nach einem Schaden stellt sich immer die Frage ob Reparatur, Instandsetzung oder Wiederbeschaffung. Je nach Kosten-Nutzen übernimmt die Versicherung die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Erfolgt weder Wiederbeschaffung noch Wiederherstellung, erfolgt eine Entschädigungsleistung bis zur Höhe des Zeitwerts der Anlage bzw. des Geräts.
Von einer Ersatzleistung ausgeschlossen sind jedoch Schäden, für die im Zuge einer gesetzlichen Gewährleistung oder vertraglichen Garantien sowie aufgrund eines Wartungsvertrages anderswertig abgedeckt sind.

Schlüssellos

Dass Keyless-Go Schließsysteme bei vielen KFZ-Modellen leicht zu knacken sind, daran hat sich in den letzten Jahren nicht viel geändert.
Bei einer ÖAMTC Überprüfung 2020 haben sich nur 4 von 273 Modellen bewährt.
Die Parallele zu schlüssellosen Schließsystemen in Gebäuden drängt sich auf – verwendet Ihr Betrieb ebenfalls ein schlüsselloses System?

DIE GUTE NACHRICHT
Schlüssellose Schließsysteme in PKWs arbeiten in technischer Hinsicht anders als moderne Schließsysteme in Gebäuden.
Die kurze Zusammenfassung unserer Recherche beim Fachhändler: Ein Angriff auf ein modernes elektronisches Schließsystem ist – im Gegensatz zu Keyless Systemen in Fahrzeugen – nach heutigen Erkenntnissen praktisch ausgeschlossen.

DIE EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG
Nichtdestotrotz stellen die Versicherungsbedingungen zur Einbruchdiebstahlversicherung noch auf die herkömmlichen Schließsysteme mit den Schlüsseln ab.
Ein Einbruch ist versichert, wenn ein Täter unter Anwendung von Gewalt Hindernisse überwindet oder „falsche“, d.h. widerrechtlich angefertigte, Schlüsseln verwendet.
Somit besteht für schlüssellose Betriebe jedenfalls Klarstellungsbedarf bei der Textierung in dieser Versicherungssparte.

MÖGLICHE KLARSTELLUNG
Für elektronische Schließinstrumente kann vereinbart werden, dass auch Codekarten oder Fingerprintschließsysteme als falsche Schlüssel anerkannt werden.
Um eventuellen Deckungsproblemen im Schadensfall vorzubeugen, ist es daher wichtig, dass Sie uns genau bekannt geben, welche Sicherungen bzw. Zutrittssysteme Sie für Ihren Standort nutzen und uns auch über erfolgte Änderungen informieren.
Wir sorgen als Ihre Versicherungsmakler für die richtige Vertragsgestaltung.

TIPP: Geht eine Zutrittskarte verloren oder wird gestohlen, lassen Sie diese umgehend sperren und dokumentieren Sie das.
Für den Fall eines erfolgten Angriffs auf ein elektronisches Schlüsselsystem würde Ihre Cyberversicherung die Kosten einer IT-Forensik übernehmen (aber nicht den entstandenen Sachschaden), mit welcher die Manipulation festgestellt werden könnte.

Sprechen Sie uns zur Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes an!

Neuerungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Das Jahr 2020 brachte bisher eine Menge Novationen für uns Kraftfahrzeugbesitzer. Die meisten Neuerungen drehten sich um das „liebe Geld“ und die „Steuerabgaben“.

 

Diese Neuerungen brachten aber nicht nur Verteuerungen mit sich, nein mit der Neufassung der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer ab dem 01.10.2020 kommt es auch zu Vergünstigungen.

 

Wegfall der UNTERJÄHRIGKEITSZUSCHLÄGE:

 

Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2020 wird bei unterjähriger Zahlungsweise unverändert ein Zuschlag verrechnet:

 

Jährliche Zahlungsweise:            Kein Zuschlag

¼-jährliche Zahlungsweise:         6 % Zuschlag

½-jährliche Zahlungsweise:         8 % Zuschlag

Monatliche Zahlungsweise:       10 % Zuschlag

 

Bei Erstzulassungen ab dem 01.10.2020 entfällt dieser Zuschlag.

 

Ab 01.10.2020 & ab 01.01.2021 kommt es auf die CO2 – Emissionen und die KW – Leistung an:

 

Für Fahrzeuge, die ab dem 01. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, kommt eine neue Berechnungsmethode zur Anwendung. Bei Pkw sind ab diesem Datum nicht mehr die KW alleine maßgebend, sondern zusätzlich auch der Wert der CO2-Emissionen. Bei Motorrädern fließt neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung ein.

 

Zusätzlich kommt bei Erstzulassungen ab dem 01.01.2021 eine noch „strengere“ Berechnungsformel zur Anwendung, welche zu einer höheren motorbezogenen Versicherungssteuer führt.

 

Um die Besteuerung gering zu halten, ist es bereits beim Kauf dementsprechend wichtig auf niedrige CO2-Emissionen (und demnach einen geringen Verbrauch) zu achten.

 

 

Beispiele:

 

PKW, 100kW, 115 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       €   570,24 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       €   345,60 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       €   354,24 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

PKW, 140kW, 133 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       €   919,44 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       €   803,52 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       €   838,08 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

PKW, 298kW, 260 CO2

Erstzulassung bis         30.09.2020       € 2.341,44 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.10.2020       € 3.265,92 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

Erstzulassung ab          01.01.2021       € 3.300,48 p.a. an motorbezogener Versicherungssteuer

 

 

Für reine Elektrofahrzeuge bleibt die komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufrecht.

 

Bei Verwendung eines Wechselkennzeichens wird für jedes Kraftfahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet, allerdings „nur“ für das teuerste Fahrzeug verrechnet.

WEIHNACHTSGRÜSSE

Liebe Kundinnen, liebe Kunden, Wir bedanken uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Kalenderjahr, das uns alle vor Herausforderungen wie kein anderes zuvor gestellt hat. Für das kommende Jahr möchten wir Ihnen das folgende Rezept von Katharina Elisabeth Goethe, der Mutter von Johann Wolfang Goethe, mitgeben:

 

Man nehme 12 Monate,

putze sie ganz sauber von Bitterkeit, Geiz,

Pedanterie und Angst,

zerlege jeden Monat in 30 oder 31 Teile,

so dass der Vorrat genau für ein Jahr reicht.

 

Es wird jeden Tag einzeln angerichtet

aus einem Teil Arbeit und zwei Teilen Frohsinn und Humor.

Man füge drei gehäufte Esslöffel Optimismus hinzu,

einen Teelöffel Toleranz, ein Körnchen Ironie

und eine Prise Takt.

 

Dann wird die Masse reichlich mit Liebe übergossen.

Das fertige Gericht schmücke man mit Sträußchen

kleiner Aufmerksamkeiten und

serviere es täglich mit Heiterkeit.

 

Katharina Elisabeth Goethe (1731-1808)

Mutter von Johann Wolfgang von Goethe

 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und dass Sie das neue Jahr reichlich mit den Zutaten aus Katharina Elisabeth Goethes Rezept beschenken wird!

 

Alles Liebe

Ihr Allrisk Leue & Nill Team

 

Parametrische Versicherungen

Der Parameter oder der Index – das ist der Held dieses Versicherungsproduktes. Eine Versicherung, die Schäden reguliert basierend auf einer vordefinierten Messgröße. Die Auszahlung hängt von der Abweichung vom Index ab und ist unabhängig vom tatsächlich erlittenen Schaden. Der Versicherte kann die Auszahlung frei nach seinen Wünschen verwenden. Im Grunde: Ein Index wird ausgelöst, die Auszahlung erfolgt – ohne weitere Fragen.

 

Die Anwendungsbereiche

Die Parameter können flexibel und individuell auf die Ziele des Risikomanagements zugeschnitten werden. In der Praxis finden parametrische Versicherungen aufgrund der guten Datenverfügbarkeit insbesondere für Elementarrisiken Anwendung, zusehends werden aber auch neue Risiken ins Auge gefasst. Eine klassische Variante der parametrischen Versicherung ist die Schlecht-Wetter Deckung für Tourismusgebiete und langjährige oder zeitkritische Bauvorhaben.

TIPP: Lässt sich eine Betriebs-Sachversicherung z.B. wegen einem erhöhten Erdbebenrisiko nur teuer unterbringen, kann das Erdbebenrisiko von den anderen versicherten Gefahren unabhängig über eine parametrische Versicherung angeboten werden.

 

Das Prinzip

Das Prinzip parametrischer Versicherungen folgt einem einfachen 3-Phasen Gerüst. In der ersten Phase wird das jeweilige Risiko mit einem oder mehreren Parametern modelliert, woraufhin gemeinsam mit den Kunden Entschädigungssummen und relevante Grenzwerte in einem Index festgelegt werden.

Nach erfolgreichem Versicherungsabschluss wird in der zweiten Phase das Risiko über Fernerkundungstechnologien kontinuierlich überwacht.

Sollte es zu einer Überschreitung des Grenzwerts kommen (beispielsweise ein Abfall der Temperatur unter null Grad bei einer Frostdeckung), wird in der dritten Phase die Versicherungsleistung kalkuliert und innerhalb weniger Tage ausbezahlt. Das geschieht nicht in einer Black Box. Die Daten werden offen dem Kunden kommuniziert und häufig sind unabhängige Datenanbieter im Prozess inkludiert.

Die Technik

Dank der Messung von Elementargefahren über Parameter wie Temperatur oder Windstärke ist es möglich, diese Ereignisse objektiv zu verfolgen und aufzuzeichnen. Dazu dienen Satellitenbilder oder Wetterstationen vor Ort, die täglich über das jeweilige Risiko informieren und die relevanten Werte übermitteln. So können die parametrischen Versicherungsanbieter beispielsweise eine Dürre über die Messung der Bodenfeuchtigkeit mittels Satellitenbilder feststellen, Hochwasser mit den Aufzeichnungen einer nahegelegenen Messstation bestätigen oder Frost über die täglichen Minimaltemperatur nachweisen.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung, der erhöhten Datenverfügbarkeit und den effizienteren analytischen Methoden sind parametrische Versicherungen mittlerweile vollends wettbewerbsfähig und vermögen es klassische Schadensversicherungen zu ergänzen oder auch zu ersetzen.

Dienstfahrt ins Ausland: der kleine Dolmetscher

Bei Fahrten mit einem Firmenfahrzeug im Ausland kann es bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen, wenn der Name des Zulassungsbesitzers nicht mit dem Namen der Lenkerin/des Lenkers ident ist. Um solche „Diskussionen“ zu vermeiden, gibt es Vollmachtsformulare in vielen Sprachen 

Wie können Sie vorsorgen, um diese Probleme zu vermeiden?

Bei Fahrten ins benachbarte, vor allem südliche & östliche Ausland können für die Lenkerin/den Lenker eines Firmenfahrzeuges oft unangenehme Situationen entstehen.

Da im Zulassungsschein des Firmenfahrzeuges der Name der Firma angedruckt ist und der Name der Lenkerin/des Lenkers im Führerschein nicht mit dem Firmennamen identisch ist, kommt es immer wieder zu Problemen, da die kontrollierenden Polizei- oder Zollbeamten das „rechtmäßige Lenken“ des Fahrzeuges anzweifeln.

Die möglichen Abfragen der ausländischen Behörden, ob das kontrollierte Fahrrzeug in Österreich als gestohlen gemeldet wurde, ist für die Fahrerin/den Fahrer nicht nur zeitaufwändig, sondern auch nervenaufwändig.

 

Ein entsprechendes mehrsprachiges Vollmachtsformular hilft solche Schwierigkeiten zu vermeiden

Seitens der Wirtschaftskammer Österreich wurden mehrsprachige Vollmachtsformulare erstellt, welche mit firmenmäßiger Zeichnung bestätig, dass die Lenkerin/der Lenker zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt ist.

Das Mitführen einer solcher Bestätigung ist auch innerhalb Österreichs sinnvoll.

Die Formulare stehen hier zur Verfügung.

Anmerkung: Es handelt sich nicht um ein amtliches Formular, sondern soll nur helfen, Komplikationen zu vermeiden. Es kann beliebig kopiert werden.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit Ihrem Betreuer.

Ihr Allrisk-Team

Stürmische Angelegenheit

Schwere Stürme mit Windspitzen von bis zu 180 km/h fegen immer wieder über Österreich hinweg. Laut Statistiken nimmt die Zahl heftiger Stürme seit Jahren stetig zu. Allein die Stürme „Kyrill“, „Paula“ und „Emma“, verursachten hierzulande Gesamtschäden im dreistelligen Millionenbereich. Schadensereignisse aufgrund von Unwetter sind seit 2011 im Durchschnitt um 120% gestiegen.

 

DER SCHUTZ: DIE STURMVERSICHERUNG

Eine solche Versicherung schützt bzw. ersetzt Ihnen nicht nur Schäden infolge von wetterbedingten Luftbewegungen mit mehr als 60 km/h, sondern auch elementare Gefahren wie Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag oder auch Erdrutsch.

Versichert sind die unmittelbaren Schäden, wie z.B. der Sturm deckt das Dach ab, aber auch nicht direkt verursachte Schäden wie z.B. wenn Bäume gegen die versicherte Sache geworfen werden.

Außerdem sind Schäden versichert, welche als unvermeidliche Folge eines Schadensereignisses entstanden sind wie z.B. aufgrund des durch Sturm abgedeckten Daches und der Regenschauer werden Gebäudebestandteile durchnässt oder zerstört.

 

KEIN OPTISCHER SCHADEN

Bei Schäden durch Hagel muss die versicherte Sache durch den Hagel zerstört sein, um eine Entschädigung zu erhalten. Ist die versicherte Sache lediglich durch den Hagel verbeult (z.B. Blechdach oder Aluminiumjalousien) ist dies laut Bedingungen keine Zerstörung, sondern ein sogenannter „optischer Schaden“ der nicht in die übliche Versicherungsdeckung fällt.

ACHTUNG: INSTANDHALTUNG UND SCHADENMINDERUNG

Eine Obliegenheit bei der Sturmversicherung ist die Instandhaltung. So hat der Versicherungsnehmer die Pflicht z.B. besonders das Dachwerk instand zu halten, um Schäden vorzubeugen.

Ebenso ist die Schadensminderungspflicht eine Obliegenheit der Elementarversicherung. So hat der Versicherungsnehmer die Pflicht bei drohender Gefahr (z.B. Sturmwarnung durch Rundfunk) bei Möglichkeit den Schaden abzuwenden oder zu gering zu halten zum Beispiel in der Form, dass Fenster geschlossen werden oder Markisen/Sonnenschirme eingefahren/entfernt werden.

Tritt dennoch ein Schaden ein, so sind bei Bedarf eventuelle Notmaßnahmen oder Notreparaturen unverzüglich zu organisieren, um drohende Folgeschäden zu vermeiden. Dazu empfiehlt es sich diese Notmaßnahmen direkt durch die jeweiligen Schaden-Hotlines der Versicherungen organisieren zu lassen und eine Fotodokumentation des Schadens anzufertigen.

Generell gilt, dass eingetretene Schäden unverzüglich der Versicherung anzuzeigen sind.